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   BGH, 08.03.1979 - III ZR 130/77   

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https://dejure.org/1979,1980
BGH, 08.03.1979 - III ZR 130/77 (https://dejure.org/1979,1980)
BGH, Entscheidung vom 08.03.1979 - III ZR 130/77 (https://dejure.org/1979,1980)
BGH, Entscheidung vom 08. März 1979 - III ZR 130/77 (https://dejure.org/1979,1980)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Straßenverkehrssicherungspflicht einer Gemeinde bezüglich eines für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr zugäglichen und mit Fahrbahnschäden behafteten Verbindungsweges - Ersatzmöglichkeit durch Schadensersatzanspruch des Hofinhabers gegen seinen ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; ZPO § 850

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1600
  • MDR 1979, 826
  • VersR 1979, 542
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.01.1977 - III ZR 173/74

    Verweis auf anderweitige Ersatzmöglichkeit bei dienstlicher Teilnahme am

    Auszug aus BGH, 08.03.1979 - III ZR 130/77
    Es Sei schon fraglich, ob § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. das Senatsurteil BGHZ 68, 217) anwendbar sei, wenn eine ursprünglich privatrechtlich ausgestaltete Straßenverkehrssicherungspflicht erst durch Landesgesetz unter den Geltungsbereich dieser Vorschrift gefallen sei.

    Die Grundsätze der Senatsentscheidung in BGHZ 68, 217 führen hier nicht ohne weiteres zu einer Einschränkung des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB.

    In der zur Entscheidung stehenden Sache bedarf es indes nicht der abschließenden Klärung, ob die Grundsätze des Senatsurteils BGHZ 68, 217 auf die Verletzung einer öffentlich-rechtlichen Straßenverkehrssicherungspflicht zu übertragen sind.

  • BGH, 04.07.1968 - II ZR 105/67

    Voraussetzungen für eine Entscheidung über einen Feststellungsantrag -

    Auszug aus BGH, 08.03.1979 - III ZR 130/77
    Dieser Vollstreckungszugriff ist zwar auch dann möglich, wenn der Schuldner und der Dritte nicht in der Absicht gehandelt haben, den Schuldner einem Vollstreckungszugriff des Gläubigers durch einen "Lohnschiebungsvertrag" zu entziehen (vgl. BGH, Urt. v. 4. Juli 1968 - II ZR 105/67 = WM 1968, 1254).

    Der Zugriff ist nach der Gläubigerschutzvorschrift des § 850 h Abs. 2 ZPO auf Grund der objektiven Sachlage schon dann gerechtfertigt, wenn dem Dritten, der als Empfänger unbelohnter oder unverhältnismäßig niedrig belohnter Arbeits- und Dienstleistungen des Schuldners in der Regel sein Vermögen mehren oder zumindest Aufwendungen sparen konnte, auf Kosten des Vollstreckungsgläubigers ein unangemessener Vorteil zufließt (BGH, Urt. v. 4. Juli 1968 a.a.O.).

  • BGH, 18.12.1972 - III ZR 121/70

    Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich der öffentlichen Verkehrswege in

    Auszug aus BGH, 08.03.1979 - III ZR 130/77
    Die landesgesetzliche öffentlich-rechtliche Ausgestaltung der Pflichten der Amtsträger einer Gemeinde zur Sorge für die Verkehrssicherheit auf den öffentlichen Gemeindestraßen und -wegen ist, wie der Senat zu dem im wesentlichen gleichlautenden § 10 Abs. 1 NdsStrG entschieden hat (BGHZ 60, 54), nach der Verteilung der Gesetzgebungszuständigkeit zwischen Bund und Ländern zulässig und begegnet auch sonst keinen aus dem Grundgesetz abzuleitenden verfassungsrechtlichen Bedenken.
  • BGH, 21.12.1977 - IV ZR 4/77

    Anspruch unterhaltspflichtiger geschiedener Eltern auf das Kindergeld

    Auszug aus BGH, 08.03.1979 - III ZR 130/77
    Auch hindert eine familienrechtlich begründete Mitarbeit (§ 1619 BGB) grundsätzlich nicht, zugunsten des Vollstreckungsgläubigers einen nicht bestehenden angemessenen Lohn- oder Vergütungsanspruch des Schuldners für den Vollstreckungszugriff als bestehend anzunehmen (vgl. BAG NJW 1978, 753).
  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 148/07

    Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen

    Diese Vorschrift schützt das Interesse des Vollstreckungsgläubigers an der Durchsetzung seiner Forderung gegen einen Schuldner, der für einen Dritten arbeitet oder sonst Dienste leistet, ohne eine entsprechende Vergütung zu erhalten (BGH 8. März 1979 - III ZR 130/77 - NJW 1979, 1600).

    Das Gesetz behandelt diesen Dritten beim Vollstreckungszugriff des Gläubigers so, als ob er dem Schuldner zu einer angemessenen Vergütung verpflichtet sei (BGH 8. März 1979 - III ZR 130/77 -NJW 1979, 1600).

  • OLG Hamm, 29.10.2020 - 4 U 19/19

    Schadensersatz wegen rechtswidriger öffentlicher Wiedergabe eines geschützten

    Der Kläger ist insoweit darlegungs- und beweispflichtig (so schon BGH NJW 1979, 1600; Papier/Shirvani, Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage § 839 Rn. 376 m.w.N.).
  • BGH, 12.09.2013 - VII ZB 51/12

    Pfändung eines fingierten Vergütungsanspruchs: Prüfungskompetenz hinsichtlich der

    Das Gesetz behandelt diesen Dritten beim Vollstreckungszugriff des Gläubigers so, als ob er dem Schuldner zu einer angemessenen Vergütung verpflichtet sei (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 1979 - III ZR 130/77, NJW 1979, 1600, 1601 f.; BAGE 126, 137, 147).
  • BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 703/07

    Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen

    Das Gesetz behandelt diesen Dritten beim Vollstreckungszugriff des Gläubigers so, als ob er dem Schuldner zu einer angemessenen Vergütung verpflichtet sei (BGH 8. März 1979 - III ZR 130/77 - NJW 1979, 1600).
  • OLG Hamm, 29.10.2020 - 4 U 20/19
    Die Klägerin ist insoweit darlegungs- und beweispflichtig (so schon BGH NJW 1979, 1600; Papier/Shirvani, Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage § 839 Rn. 376 m.w.N.).
  • LAG Hessen, 30.06.2015 - 8 Sa 380/14

    Ermittlung der fiktiven angemessenen Vergütung i.S. von § 850h Abs. 2 S. 1 ZPO

    § 850h Abs. 2 Satz 1 ZPO schützt das Interesse des Vollstreckungsgläubigers an der Durchsetzung seiner Forderung gegen einen Schuldner, der für einen Dritten arbeitet oder sonst Dienste leistet, ohne eine entsprechende Vergütung zu erhalten (BGH 8. März 1979 F III ZR 130/77 F NJW 1979, 1600 [BGH 08.03.1979 - III ZR 130/77] ).
  • OLG Frankfurt, 15.12.2005 - 1 U 178/05

    Amtshaftungsanspruch: Pflichtwidrige Zulassung von Aktien; schuldhafte Versäumung

    An der Durchsetzbarkeit des alternativen Ersatzanspruchs kann es auch mangels ausreichender Solvenz des Schuldners fehlen (vgl. BGHZ 61, 101, 109; BGH NJW 1979, 1600, 1601; NJW 1995, 2713, 2714; 1996, 3009, 3011).
  • OLG Saarbrücken, 31.01.2006 - 4 U 423/04

    Keine Pflicht zu einem ämterübergreifenden Informationsaustausch

    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Rechtsverfolgung nicht einmal dann unzumutbar, wenn sich der anderweitige Anspruch gegen den Ehegatten oder einen nahen Verwandten des Geschädigten richtet (so ausdrücklich BGHZ 61, 101, 109; BGHZ 75, 134, 135; BGH NJW 1979, 1600, 1601).
  • OLG Frankfurt, 15.12.2005 - 1 U 129/05

    Amtshaftung: Pflichtwidrige Zulassung von Aktien

    An der Durchsetzbarkeit des alternativen Ersatzanspruchs kann es auch mangels ausreichender Solvenz des Schuldners fehlen (vgl. BGHZ 61, 101, 109; BGH NJW 1979, 1600, 1601; NJW 1995, 2713, 2714; 1996, 3009, 3011).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2016 - L 2 R 230/16
    Dieser Vollstreckungszugriff ist auch dann möglich, wenn der Schuldner und der Dritte nicht in der Absicht gehandelt haben, den Schuldner einem Vollstreckungszugriff des Gläubigers durch einen "Lohnschiebungsvertrag" zu entziehen (BGH, Urteil vom 08. März 1979 - III ZR 130/77 -, NJW 1979, 1600).
  • OLG Frankfurt, 07.11.2002 - 1 U 34/01

    Rechtswidrige Baugenehmigung: Amtshaftungsanspruch des Bauherrn

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